Legangeln im Grießenbach, Stellungnahme der Vorstandschaft


Im April 2020 geriet ein Vereinsmitglied in Verdacht im Grießenbach Legangeln ausgelegt zu haben, oder zumindest mit der Sache etwas zu tun zu haben. Die Angelegenheit führte vor Gericht und endete dort mit einem Freispruch.

Sachverhalt am Gewässer:
Am 22. April 2020 stieß ein unbeteiligtes Vereinsmitglied im Grießenbach bei Kirchdorf zufällig auf mehrere fangfertig gestellte Legangeln. Er verständigte umgehend die Fischereiaufsicht des Vereins. Vor Ort stellte die Fischereiaufsicht fest, dass es sich um zwei einfache Schnüre handelte und um eine ausgeworfene und anschließend zusammengeschobene Teleskoprute mit Rolle. Die Teleskoprute (Legangel Nr.1) befand sich rechts eines Angelplatzes im Schilf und war zusätzlich mit einem Ast verdeckt. Eine der Schnüre (Legangel Nr. 2) war direkt am Angelplatz ausgeworfen worden und mit einem Stock am Ufer verankert. Die zweite Schnur (Legangel Nr. 3) befand sich mehrere Meter links vom Angelplatz im Schilf und war dort an einem Baum angebunden. Alle drei Fangvorrichtungen waren mit Würmern beködert. An einer der Angeln hing eine kleine Schleie, an einer anderen ein Barsch, der zu dem von einem Hecht attackiert gewesen ist. Die Fischereiaufseher entfernten die Haken und warfen alle Schnüre wieder aus. Zu dem montierten sie im Schilf eine Wildkamera, die auf die Legangeln Nr. 1 und Nr. 2, sowie auf den Angelplatz ausgerichtet wurde, um den Schwarzfischer zu überführen.
In Verdacht geraten ist dann ein Vereinsmitglied aus Miesbach, der am nächsten Morgen die Kamera ausgelöst hatte. Ein Anfangsversacht ergab sich durch sein auffälliges Verhalten vor Ort, als die ersten zwei Fischereiaufseher erschienen sind. Spätestens nachdem sich einer der beiden ausgewiesen hatte und die Fischereipapiere zur Kontrolle verlangt hatte, die der Miesbacher auch aushändigte, musste er wissen wen er vor sich hat. Seinen kuriosen Fund erwähnte er zu diesem Zeitpunkt mit keinem Wort. Stattdessen tat er so, als glaube er, jetzt wären diejenigen gekommen, die ihre Schnüre abholen wollten.

Widersprüche nach dem Auswerten der Kamera
Später, nachdem die sichergestellten Gegenstände und die Aufnahmen aus der Kamera ausgewertet und mit der mittlerweile vorliegenden schriftlichen Stellungnahme des Betroffenen abgeglichen wurden, ergaben sich handfeste Widersprüche. Insbesondere die Tatsache, dass er alle drei Legangeln eingeholt und auf einen Stecken aufgewickelt hatte, während in seiner Stellungnahme nur von zwei Schnüren (Legangel Nr. 1 und Nr. 2) die Rede ist, die er zufällig beim Werfen mit der Spinnangel gehakt haben wollte. Er beschreibt detailliert, wie er am Angelplatz fünf bis sechs Würfe gerade aus und einen nach rechts gemacht hätte. Dabei hätte er aus Versehen die rechts vom Angelplatz liegenden Schnüre gehakt. Nach dem Einholen und Aufwickeln der Schnüre, so wie der Bergung der Teleskoprute, so gibt er an, hätte er sogar weitergeangelt. Gegen diese Darstellung sprechen allerdings die Aufnahmen aus der Wildkamera. Demnach wurde von dem Ort zu dem fraglichen Zeitpunkt mit der Spinnangel überhaupt nicht geworfen.
Die Ungereimtheiten beweisen zwar nicht, dass der Betroffene die Legangeln selbst ausgelegt hatte, aber es legt die Vermutung nahe, dass er mit der Sache zu tun haben könnte. Die aufgewickelte dritte Legangel und der Umstand, dass seine Geschichte so nicht stimmen kann, sind die eigentlichen Gründe weshalb er in Verdacht geraten ist. Zu dem standen noch weitere Fragen im Raum. Weshalb lässt er die aufgewickelten Schnüre am Angelplatz liegen als jemand kommt, wo er diese doch lt. Stellungnahme mitnehmen und entsorgen wollte? Warum erwähnt er nichts als ihn die Fischereiaufsicht kontrolliert? Nachdem der bearbeitende Staatsanwalt aus Traunstein ebenfalls Zweifel an seiner Geschichte sah, wurde die Sache nicht eingestellt, sondern ein Strafverfahren eingeleitet. Letztendlich führte dies vor Gericht. Hier kam es dann zu dem Freispruch nachdem sich der hier zuständige Staatsanwalt unerwartet für die Einstellung des Verfahrens aussprach. Als Begründung diente die Ansicht, dass es keinen Sinn ergäbe, wenn sich der Angeklagte in seinen eigenen Schnüren verheddern würde.

Widersprüche und Unwahrheiten in den Presseberichten
Die Widersprüche setzen sich auch in den Medien fort. In einem Bericht des OVB vom 21. September 2020, den der Betroffene initiiert hatte, beschwert er sich, dass ihm zur Last gelegt wird, auch noch eine dritte Legangel aus dem Wasser gezogen zu haben. In dem zweiten Bericht vom November steht wie von selbstverständlich, dass er sogar noch eine dritte Legangel gefunden hatte.

Falsch ist die Angabe im zweiten Bericht, einer der Zeugen hätte vor Gericht angegeben, dass der Angeklagte kein Angelgerät dabei hatte und dass der Zeuge zudem noch zugegeben musste, dass auf den Aufnahmen aus der Wildkamera nichts zu erkennen ist. Das hat sich so nicht zugetragen. Die Wahrheit ist, dass der Anwalt des Angeklagten eine Strategie versucht hatte einen Widerspruch zu der Aussage des zweiten Zeugen zu erzeugen, was aber am Einspruch des ersten Zeugen gescheitert ist.

Völlig irreführend ist außerdem die Angabe, der Anwalt des Angeklagten habe darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen aus der Wildkamera vor Gericht ohnehin nicht zulässig seien. Versucht darauf hinzuweisen hat er zwar, allerdings erfolglos. Der Versuch die Zulassung der Aufnahmen vor Gericht zu verhindern ist während der Verhandlung ebenso fehlgeschlagen, wie im Vorfeld der Versuch über das Landesamt für Datenschutz. Tatsache ist, dass die Aufnahmen vor Gericht zugelassen und auch verwendet wurden.

Nachwirkungen
Mit dem Freispruch gilt der Betroffene als unschuldig. Er ist allerdings heute nicht mehr Mitglied im Kreisfischereiverein Rosenheim. Seine Mitgliedschaft wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Für den Entzug der Fischereierlaubnis erhielt er eine angemessene Entschädigung. Das ist kein Eingeständnis für ein Fehlverhalten unserer Fischereiaufsicht, sondern trägt lediglich zur Anerkennung des Freispruches bei. Formal hat die Fischereiaufsicht richtig gehandelt. Sie ist Hinweisen nachgegangen und hat alles getan um die Sache aufzuklären. Unseren Fischereiaufsehern liegt es fern, willkürlich unbeteiligte Personen zu beschuldigen.


Rainer Schäfer, 1.Vorstand