Der Fischereischein und die Fischerprüfung

Wesentliches rund um den Fischereischein und die Fischerprüfung

Wer den Fischfang (hierzu zählen neben den Fischen auch Neunaugen und Krebse, sowie Fluss-, Teich- und Perlmuscheln) ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein besitzen. Auf Verlangen muss dieser neben einem Erlaubnisschein Polizeibeamten, Fischereiaufsehern, Fischereiberechtigten sowie Fischpächtern vorgezeigt werden.

Wer ein Fischereirecht pachten will, benötigt ebenfalls einen gültigen Fischereischein. (Art. 31 Abs.2 FIG)
Die Erteilung eines Fischereischeins, mit Ausnahme des Jugendfischereischeins, setzt voraus, dass die antragstellende Person eine Fischerprüfung bestanden hat.

An der Online Fischerprüfung können grundsätzlich Personen teilnehmen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Den Fischereischein auf Lebenszeit erhalten sie erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Ausgestellt wird der Fischereischein von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Gemeinde. Jugendliche die das 10.Lebensjahr vollendet haben, können einen Jugend-Fischereischein erhalten, der mit Wirkung vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des18. Lebensjahr erteilt wird. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins. Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

Der Weg zur Fischerprüfung führt nur über einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Weitere Informationen zur staatlichen Fischerprüfung finden Sie auch bei der bayerischen Landesanstalt für Landwitschaft (LfL): www.fischerpruefung-online.bayern.de

Infoabend zum Vorbereitungslehrgang

Informieren Sie sich bei den Experten des Kreisfischereivereins Rosenheim. Eine Informationsveranstaltung findet nächsten November im Gasthaus Höhensteiger in Westerndorf St. Peter statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Fischgewässer Hamerbach
Fischgewässer Vogtareuther Altwasser

Vorbereitungslehrgang

Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung
des KFV Rosenheim

Der private Fischfang - vielfach in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten ausgeübt - ist heutzutage der Freizeitgestaltung und Erholung zuzuordnen. Mit unseren Vorbereitungslehrgängen wollen wir mehr als nur das Bestehen der Fischerprüfung erreichen. Uns ist es wichtig, dass Sie mit dem erworbenen Fachwissen Freunde am Angeln haben und automatisch einen Betrag zum Gewässerschutz sowie dem Fischartenschutz leisten.

Tradition verpflichtet - der Kreisfischereiverein Rosenheim veranstaltet seit Einführung der bayerischen Fischerprüfung Anfang der 70er Jahre regelmäßig einen Vorbereitungslehrgang. Profitieren Sie von einem großen Schulungsteam aus aktiven Vereinsmitgliedern, die sich seit Jahren ehrenamtlich in unserem Verein engagieren.

Um als künftiger Angler erfolgreich zu sein, reicht es keinesfalls einfach nur eine Angel ins Wasser zu halten. Für einen nachhaltigen Fangerfolg benötigen Sie in der Regel Erfahrung, Ortskenntnisse, ein gewisses Mass an anglerischem Talent sowie natürlich auch etwas Glück. Unser Schulungsteam vermittelt Ihnen mit dem Bezug zur Praxis das notwendige Basiswissen, um die erforderliche Fischerprüfung zu bestehen und vor allem die Vielfalt der Angelmethoden kennen zu lernen.

Die Ausbildung erstreckt sich über alle prüfungsrelevanten Fachgebiete:

  1. Allgemeine und spezielle Fischkunde einschließlich der Fischkrankheiten
  2. Angelgeräte
  3. Naturschutz und Tierschutz
  4. Geässerkunde
  5. sowie Rechtsvorschriften

Es müssen mindestens je fünf Stunden besucht werden, in den ergänzenden praktischen Fachgebieten sind mindestens zwei bis drei Stunden zu absolvieren. Das Ausbildungsangebot des Kreisfischereivereins umfasst 45 Stunden. Als Ausbildungsdauer sind mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten) vorgeschrieben.

Der Weg zur Fischerprüfung

Seit März 2014 wird die Staatliche Fischerprüfung ausschließlich über das Online-Verfahren abgewickelt. Im Zuge dieser Vorgehensweise werden über das Jahr verteilt mehrere Prüfungstermine an verschiedenen Orten angeboten. Jeder Teilnehmer muss sich im "Bayerischen Verwaltungsportal" (www.fischerpruefung-online.bayern.de) online registrieren, um eine entsprechende Teilnehmernummer zu erhalten. Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist letztlich die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, den der Kreisfischereiverein Rosenheim anbietet.

Der Weg zur Fischerprüfung

Link zu bayerischen Landesanstalt für Landwitschaft (LfL):
www.fischerpruefung-online.bayern.de

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang

Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung erfolgt

  1. online über die Homepage www.kreisfischereiverein-Rosenheim.de
  2. Anmeldeformulare sind ebenfalls bei den Gemeinden und bei den Fischereifachgeschäften erhältlich
  3. Senden Sie uns Ihre vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung per Mail an den Kreisfischereiverein Rosenheim e.V. >>> KFV-Ro-Ausbildung@live.de. Sie sind ordnungsgemäß angemeldet, wenn sie anschließend fristgerecht die erforderliche Lehrgangsgebühr überwiesen haben. Wichtig bei der vollständigen Teilnahmeerklärung ist Ihre Mail-Adresse, Ihre Teilnehmernummer aus der Registrierung im Bayerischen Verwaltungsportal sowie Ihr Geburtsdatum.
  4. Mit bestandener Fischerprüfung können Sie anschließend bei Ihrer Gemeinde den Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

Schulungsplan und Anmeldeformular

Schulungsplan des nächsten Vorbereitungslehrgang >>
Anmeldeformular für zum Vorbereitungslehrgang >>


Inn bei Schloßberg Rosenheim
Attel