Mitgliedschaft

Der Kreisfischereiverein Rosenheim e.V. nimmt derzeit keine Mitglieder auf, es gibt aber eine Warteliste auf der man sich vormerken lassen kann.

Voraussetzungen für die Aufnahme sind

  1. ein gültiger staatlicher Fischereischein
  2. ein Lichtbild
  3. keine fischereirelevanten Vorstrafen in den letzten fünf Jahren
  4. der ausgefüllt und unterschriebene Aufnahmeantrag des Kreisfischereivereines Rosenheim und eine unterschriebene Zustimmungserklärung Datenschutz

Download Aufnahmeantrag für die aktive Mitgliedschaft

Einfach ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und an uns schicken.  >>

Was kostet mich der Vereinseintritt?

Aufnahmegebühr 360.00 €
aktiver Jahresbeitrag 300.00 €
einmalige Leistung (pauschal, inkl. Gewässerkarte, Arbeitsdienstbeitrag) 26.00 €
Gesamt 686.00 €

Wenn Sie gerne Mitglied im Kreisfischereiverein Rosenheim e.V. werden möchten wenden Sie sich bitte an den Kreisfischereiverein Rosenheim e.V., Eschenweg 30a, 83022 Rosenheim.

Jugendgruppe

Wer Mitglied in unserer Jugendgruppe werden möchte sollte vor allem Interesse am Fischen, aber auch an der Natur haben. Denn es dreht sich bei uns nicht alles nur um Fische. Wir bieten viele verschiedene Veranstaltungen, wo neben dem Fischen auch Spass und eine Gruppengemeinschaft nicht zu kurz kommen. Genauere Infos findest Du auch unter Jugendarbeit.

Ab 10 Jahren erhalten Kinder und Jugendliche bei ihrer Gemeinde bzw. Stadt einen Jugendfischereischein. Dieser dient als Voraussetzung um Mitglied im Kreisfischereiverein werden zu können. Die Aufnahme erfolgt über unsere Jugendleitung Claudia Neuner:
Tel. 08035-3204
jugend@kreisfischereiverein-rosenheim.de

Aufnahmegebühr

10/13 Jahre: 50.00 €
14/15 Jahre: 100.00 €
16 Jahre: 180.00 €
17 Jahre: 360.00 €

Erlaubnisschein

Jahreskarte: 75.00 €

Moosbach Fischgewässer bei Rosenheim
Inn Staustufe bei Rosenheim



Angelkarte / Fischereierlaubnisschein

Mitglieder des Kreisfischereiverein sind satzungsgemäß verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag bis spätestens zum 31.03. unaufgefordert zu entrichten.


Aktive Mitgliedschaft Jaheserlaubnisschein für alle Gewässer 300,00 €
Passive Mitgliedschaft 40,00 €



Verkaufsstellen:

Geschäftsstelle des Kreisfischereivereins

Eschenweg 30a
Rosenheim / Kastenau
Tel. 08031-8873663
Mail: info@kreisfischereiverein-rosenheim.de
Aktive und passive Mitglieder, Bootspunkte, Gewässerkarte und die Neuaufnahme von Mitgliedern.

Öffnungszeiten:

Dienstags (außer an Feiertagen) 9:00 - 12:00 Uhr,
jew. letzter Samstag im Monat: 9:00 - 12:00 Uhr.

Jugendkarten sind nur über Claudia Neuner erhältlich.Telefonische Anmeldung (08035/3204) abends bis 20:00 Uhr.


Höslwanger Dorfladen

Kirchplatz 5
83129 Höslwang
Aktive und passive Mitglieder, Gästekarten für Langbürgner See und Hartsee, Bootspunkte, Gewässerkarte

Öffnungszeiten:

An Wochentagen 06:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Samstags 06:30 Uhr - 12:30 Uhr,
Sonntags 07:30 - bis 10:30 Uhr.


Angelzentrum Rosenheim

Klepperstr.18c
83026 Rosenheim
Aktive und passive Mitglieder, Bootspunkte, Gewässerkarte, Tageskarten für die Baggerseen.

Öffnungszeiten:

Montag mit Freitag 9:30 Uhr - 18:00 Uhr,
Samstag 9:00 - 16:00 Uhr,
Von Oktober bis März ist samstags nur bis 13:00 Uhr geöffnet.



Informationen für Gastfischer

Hart- und Langbürgner See

Gäste Erlaubnisschein
Tageskarte 15,00 €
Wochenkarte 40,00 €
Monatskarte 80,00 €
Saisonkarte 140,00 €

(Tages-, Wochen-, Monats-, und Saisonkarten nur vom 1. April mit 31.Oktober). Preise zzgl. Ausstellgebühr.

Höslwanger Dorfladen

Kirchplatz 5
83129 Höslwang
Gästeboote für den Langbürgner See

Öffnungszeiten:

An Wochentagen 06:30 Uhr - 12:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Samstags 06:30 Uhr - 12:30 Uhr,
Sonntags 07:30 - bis 10:30 Uhr.


Baggerseen

Gäste Erlaubnisschein
Tageskarte 13,00 €
Wochenkarte 51,00 €

(Tages- und Wochenkarten an Happinger-, Happingerau-, Florian-, Pionier-, Wöhr-, Aschenwald- und Jagdhaussee nur vom 1. April mit 30. November).Preise zzgl. Ausstellgebühr. Das Nachtfischen ist nur für aktive Vereinsmitglieder zugelassen.

Angelzentrum Rosenheim

Klepperstr. 18c
83026 Rosenheim
Tel. 08031-32503 oder 08031-32568

Allgemeine Bestimmungen

Bei der Ausübung der Fischerei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Daneben gelten folgende Vereinsbestimmungen:

  1. In allen Vereinsgewässern zusammen dürfen gefangen werden, davon jedoch täglich nicht mehr als:
      3 Salmoniden (Jahresfangzahl höchstens 50 Stück).
      2 Raubfische (Hechte und Zander, Jahresfangzahl höchstens 20 Stück)
      2 Schleien oder 2 Karpfen (Jahresfangzahl höchstens 50 Stück)
      3 Rutten (Jahresfangzahl höchstens 50 Stück)
    10 Renken (Jahresfangzahl höchstens 150 Stück)
      5 Brachsen
    15 Kleinfische (Lauben, Rotaugen, Rotfedern)

  2. Allgemein darf nur mit 2 Handangeln, Jungfischer mit 1 Handangel, gleichzeitig gefischt werden. Beim Spinnangeln, Hölzelfischen und Fischen mit dem Barschsystem ist nur eine Handangel zugelassen.

  3. Für das Zurücksetzen von Fischen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Davon abweichend dürfen jederzeit zurückgesetzt werden: Huchen, Äsche, Nase, Barbe, Aitel, Brachse, Rotauge, Rotfeder und alle anderen Kleinfische.

  4. Fische, die einem gesetzlichen Schonmaß unterliegen, dürfen nicht als Köder verwendet werden.

  5. Köderfische dürfen nur mit der Handangel gefangen werden. Die Entnahme von Lauben, Rotaugen und Rotfedern ist täglich auf insgesamt 15 Stück beschränkt.

  6. Zum Fang von Signalkrebsen kann zusätzlich ein Krebsteller in handelsüblicher Größe verwendet werden.

  7. An einer Handangel ist nur eine Anbissstelle (= Haken) erlaubt. Folgende Ausnahmen sind zugelassen:
    a) Renkensystem (früher Hegene) bis zu fünf künstliche Nymphen. Bei Einsatz von zwei Handangeln insgesamt nicht mehr als sechs Nymphen.
    b) Barschsystem (früher Barschhegene) bis zu fünf künstliche Imitationen von kleinen Fischen mit einer Größe bis zu 5 cm, an einem Einfachhaken bis max. Größe 6. Das Barschsystem ist nur in Seen und Altwassern zugelassen.
    c) Tiroler Hölzl bis zu drei Nymphen/Fliegen.
    d) Beim Schlepp- und Spinnfischen und Ansitzangeln auf Raubfische ein Köder mit bis zu drei Anbissstellen.

  8. In der Zeit ab dem 15. Februar bis einschließlich dem 31. März ist die Spinnfischerei in Fließgewässern mit allen künstlichen Küdern, einschließlich Barschhegene, und toten Köderfischen untersagt. In Seen und Altwassern ab dem 15. Februar bis einschließlich dem 30. April.

  9. Durchgehendes Nachtfischen auf alle Fischarten ist an sämtlichen Baggerseen erlaubt. Dabei sind die Auflagen der Stadt Rosenheim und des Landschaftsschutzgebietes zu beachten. Verboten ist das Aufstellen von Zelten, Feuer machen, Nächtigen am Wasser. Für alle anderen Gewässer gilt: Nachtfischen auf alle Fischarten ist allgemein bis 24.00 Uhr erlaubt, im Langbürgner - und Hartsee bis 23.00 Uhr, während der Geltung der Sommerzeit bis 1.00 Uhr, bzw. 24.00 Uhr. Beginn ab eine Stunde vor Sonnenaufgang.

  10. Als Wetterschutz ist bei Tag und Nacht nur ein einfacher Schirm in beliebiger Größe, ohne Planen und Anbauten zugelassen.

  11. Nicht lebensfähige Fische müssen tierschutzgerecht getötet und verwertet werden. Sie sind in das Fangbuch einzutragen.

  12. Jeder Fischer hat seinen Fang erkennbar getrennt von den Fängen anderer Fischer aufzubewahren.

  13. Das Eisfischen ist aus Haftungsgründen untersagt.

  14. In allen Fließwasserstrecken ist die Verwendung von Futterkörbchen, Futterspiralen oder Ähnlichem untersagt. Ausnahme: INN - III ab Katzbachmündung.

  15. Anfüttern ist im Inn-0, Inn-I, Langbürgner See und Hartsee verboten. Sonst überall erlaubt. Max. Menge täglich 5 kg.

  16. Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten nicht zugelassen.

  17. In den bepunkteten Gewässern muss vor Beginn des Fischens mit Kugelschreiber im Jahreserlaubnisschein in dem dafür vorgesehenen Kästchen Tag und Monat des Fischens eingetragen werden.

  18. Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastfischer übt die Fischerei auf eigene Gefahr und Verantwortung aus.

  19. Aufsicht über Jungfischer ist auf deren Ersuchen zu gewähren.

  20. Alle vom Fischereigesetz abweichenden Änderungen im Erlaubnisschein sind von der Bezirksregierung genehmigt.
Pioniersee im Inntal
Inn bei Rosenheim

Schonzeiten und Mindestmaß für die Vereinsgewässer des KFVR

Fischart
Schonzeit
Mindestmaß
Äsche 01.Januar mit 30.April 40 cm
Huchen 15.Februar mit 30.Juni 90 cm
Regenbogenforelle 15.Dezember mit 31.März 30 cm
Bachforelle 01.Oktober mit 31.März 30 cm
Seeforelle 01.Oktober mit 15.März 60 cm
Seesaibling 01.Oktober mit 28.Februar 35 cm
Renke 15.Oktober mit 31.Dezember 30 cm
Renke im Langbürgner See 15.Oktober mit 31.Dezember 28 cm
Hecht 15.Februar mit 30.April 60 cm
Hecht in Moosbach, Hammerbach, Winklbach und Murn 15.Februar mit 31.März 50 cm
Zander 15.Februar mit 30.April 50 cm
Nase 01.März mit 30.April 30 cm
Barbe 01.Mai mit 30.Juni 40 cm
Schied 01.März mit 30.April 40 cm
Karpfen - 35 cm
Schleie 01.Mai mit 30.Juni 30 cm
Rutte 15.Dezember mit 31.März 40 cm